Mitarbeitende zum Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) schulen: Mit dem e-Learning von easylearn

Autor

Barbara Rohrer

Datum

19. January 2023

Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) oder auch genannt Bundesgesetz über den Datenschutz betrifft Unternehmen intensiver denn je. Schliesslich gilt: Überall, wo personenbezogene Daten fliessen, müssen Mitarbeitende sie rechtskonform behandeln. Eine Herausforderung, die gerade mit dem Aufkommen von neuen Technologien wie z.B. Künstlicher Intelligenz (KI) keine einfache ist. Damit das trotzdem gelingt, müssen Mitarbeitende die Verordnungen des Gesetzes kennen. Vermitteln Sie Wissen zum Schweizer Datenschutzgesetz attraktiv anhand mit dem e-Learning von easylearn. Denn nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann entsprechend handeln.

 

Personenbezogene Daten im Unternehmen schützen

Den digitalen Fussabdruck hinterlassen wir alle – sei es innerhalb der Geschäftstätigkeit oder privat. Unabhängig davon, ob die Mitarbeitenden in der IT-Abteilung, im Marketing, Verkauf, in der Administration, im Personalwesen oder der Logistik arbeiten: Wir alle kommen in irgendeiner Form in Kontakt mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. So werden beispielsweise täglich Bestellprozesse abgewickelt, Kontaktformulare über die Website ausgefüllt, Nachrichten beantwortet, Anhänge weitergeleitet. Damit gelangen zahlreiche sensible Daten über Schnittstellen und Systeme an verschiedene Menschen – und möglicherweise in die falschen Hände. Um das zu verhindern, ist es wichtig, sämtliche Mitarbeitenden auf das wichtige Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Grundsätzlich gilt das Prinzip: So viele persönliche Daten wie nötig und so wenig wie möglich zu sammeln und weiterzuverarbeiten.

 

Schweizer Datenschutzgesetz: Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Der Datenschutz bewegt sich synchron zur fortschreitenden Digitalisierung und gewinnt genau wie sie immer mehr an Bedeutung im Unternehmen. Mit personenbezogenen Daten sind alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierbare oder eine identifizierte natürliche Person beziehen. Das können Namen, IP-Adressen, Adressdaten, Geburtstage und weitere identifizierende Merkmale sein. Im Unternehmen geht es darum, die Rechte Einzelnen hinsichtlich ihrer Daten jederzeit zu gewähren. Schliesslich soll die private Krankheitsgeschichte des Mitarbeitenden oder die Bankdaten der Kundschaft stets geschützt bleiben. Dabei reicht es nicht aus, wenn die Mitarbeitenden die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes nur kennen. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden das Wissen in ihrer täglichen Arbeit anwenden und sich die wichtigen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Datenschutz gewohnt sind. Ansonsten sind schwerwiegende Konsequenzen fürs Unternehmen bereits vorprogrammiert. Deshalb schafft sich ein wertvoller Vorteil, wer seine Mitarbeitenden rechtskonform und nachhaltig zu den Verordnungen des Schweizer Datenschutzgesetzes schult.

 

Anwendung Künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung des Schweizer Datenschutzgesetzes

Mit Blick auf die rasche Zunahme KI-gestützter Datenbearbeitungen stellt sich auch die Frage nach der Regulierung. Das Schweizer Datenschutzgesetz ist technologieneutral formuliert und deshalb direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar. Ob bei der Kundenkommunikation oder Prozesse mit KI, Unternehmen müssen sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählt insbesondere die Transparenzpflicht. Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen, zu welchem Zweck Daten erhoben werden, wie das System funktioniert und ob sie mit einer Maschine kommunizieren. Ändern sich zukünftig die Anforderungen, lassen sich die Lerninhalte dank e-Learning zeitnah anpassen. Unternehmen reagieren damit schneller auf die Gesetzgebung, ohne dass physische Kursunterlagen ersetzt oder vernichtet werden müssen.

 

Datenschutzgesetz mit dem easylearn-e-Learning schulen: 3 Gründe, weshalb es sich für Unternehmen lohnt

In Zusammenhang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz, welches September 2023 verschärft gältet, sind Personal- und Bildungsverantwortliche in Unternehmen gefordert. Denn es liegt an ihnen, sicherzustellen, dass das gesamte Team die neuen Verordnungen kennt und über das notwendige Wissen verfügt. Nachfolgend wird deutlich, von welchen Mehrwerten ein Unternehmen profitieren kann, wenn das Wissen zum Datenschutzgesetz mit easylearn vermittelt wird.   

 

 

1. Sensibilisierte Praxisanwendung – dank dem spannenden e-Learning von easylearn

Wie schaffen es Unternehmen, die eher trockenen Gesetzartikel, Zahlen und Fakten im Umgang mit dem Datenschutzgesetz auf attraktive Weise zu schulen? Wichtig ist, den Mehrwert für die Praxis durch die Lerninhalte zu transportieren. Das Zauberwort dafür lautet Storytelling. Denn blosse Theorie kann kein Feuer entfachen. Wird ein Sachverhalt jedoch in einem passenden Praxisbeispiel aufgegriffen und in eine Geschichte verpackt, so können sich die Mitarbeitenden etwas darunter vorstellen. Durch die Geschichte wird das Theoriewissen zu einem lebendigen Lerninhalt, der für verschiedenen Mitarbeiterzielgruppen greifbar wird. Im e-Learning zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz von easylearn liegen die Praxisbeispiele im Fokus. Mitarbeitende identifizieren sich dadurch besser mit dem Thema und erkennen mögliche Bereiche, in denen das Schweizer Datenschutzgesetz sie persönlich tangiert.

 

2. Datenschutz-Kenntnisse einfach, effizient, nachhaltig und bedürfnisgerecht vermitteln

Erst recht bei theorielastigen Themen kommen Onlinekurse gelegen. Schliesslich gelangt der Schulungsinhalt so in gleichbleibender Qualität an die Mitarbeitenden. Das Wissen kann sich dank e-Learning nachhaltig verankern, da die Wissensinhalte stetig und wiederkehrend vermittelt werden, einzelne Wissensinhalte jederzeit im Wiki nachgeschlagen werden können und die Bildungsverantwortlichen stets den Überblick über den aktuellen Bildungsstand der Mitarbeitenden behalten. easylearn bietet ausserdem eine breite Palette Funktionen und Werkzeuge, damit auch standardisierte, vorgefertigte Lerninhalte flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden können.

3. Das Wissen zum Schweizer Datenschutzgesetz jederzeit nachweisen

Das Wissen steckt in den Köpfen der Mitarbeitenden – doch wie lässt es sich gegenüber den Behörden und Audits nachweisen? Deshalb ist es für Unternehmen umso einfacher, wenn sie sich auf ein Instrument verlassen können, welche offenlegen kann, welche Lerninhalte zu welcher Zeit von welchem Mitarbeitenden absolviert wurden. easylearn schult das Schweizer Datenschutzgesetz effizient und dokumentiert die Lernaktivität nachweislich.

 

Mitarbeitende zum Schweizer Datenschutzgesetz schulen: Diese Fragen sollten sich Unternehmen stellen

Mitarbeitende zum Schweizer Datenschutzgesetz schulen? Je früher, desto besser – aber trotzdem sollten Personalverantwortliche resp. Datenschutzverantwortliche und Führungspersonen sich vorgängig überlegen, wie eine Schulung aussehen sollte, damit sie die Inhalte des Schweizer Datenschutzgesetzes effizient, nachhaltig und zielführend schulen können. Dabei sind folgende Fragen hilfreich: 

  • Wie wirkt sich das Schweizer Datenschutzgesetz auf die Arbeit in meinem Unternehmen aus? Welche Abteilungen müssen über welches Wissen verfügen?
  • Welche Mitarbeitenden müssen das Fachwissen mit höchster Priorität absolvieren und bei welchen Berufsgruppen reichen Basiskenntnisse?
  • Wie soll das Wissen zum Schweizer Datenschutz an die Mitarbeitenden gelangen?
  • In welchem Turnus soll das Wissen an die Mitarbeitenden gelangen und ist die Nachweisbarkeit mit dem gewählten Medium sichergestellt?
  • Welche Geschäftsprozesse müssen hinsichtlich des Gesetzes angepasst werden? 

 

Wichtige Fragen rund um das Schweizer Datenschutzgesetz

Wann müssen Unternehmen das Schweizer Datenschutzgesetz beachten?

Das Schweizer Datenschutzgesetz ist für jedes Unternehmen relevant, das personenbezogene Daten erfasst oder weiterverarbeitet. Es ist essenziell, dass alle Mitarbeitenden auf das Thema sensibilisiert werden – unabhängig von der Abteilung und der Funktion.

Wieso ist eine Schulung für Unternehmen so wichtig?

Wenn neue Mitarbeitende im Unternehmen starten, eine Bestellung übers Kontaktformular erfolgt, das Kundenportfolio Zuwachs erhält, ein Teamkollege umzieht oder sich ein Update in der Krankheitsgeschichte eines Mitarbeitenden ereignet: Bei jedem dieser Ereignisse fliessen sensible, personenbezogene Daten im Unternehmen. Selbst flache Hierarchien und ein kollegiales Verhältnis im Team lassen in diesem sensiblen Thema keine Gestaltungsfreiheit zu. Was bedeutet: Mitarbeitende haben die Pflicht, mit den Daten gesetzeskonform umzugehen – egal in welchem Unternehmensbereich sie arbeiten.

Müssen die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) auch Schweizer Unternehmen beachten?

Unter Umständen kommt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) auch bei Schweizer Unternehmen zum Tragen. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen international tätig ist und personenbezogene Daten von Kunden, Partnern oder Lieferanten der EU pflegt. Beachten Sie dazu das gesonderte e-Learning Datenschutz Kurs unter Berücksichtigung der DSGVO

Welches ist der riskanteste Fehler, den Unternehmen hinsichtlich des neuen Datenschutzgesetzes machen?

Oftmals befassen sich Unternehmen nur mangelhaft oder zu spät mit dem Thema Datenschutz. Viele planen Schulungen erst nach der Inkraftsetzung eines neuen Gesetzes, weil sie die täglichen Berührungspunkten unterschätzen, die Zeit fehlt oder weil sie die bereits vorhandenen Kenntnisse ihrer Mitarbeitenden zum Thema überschätzen.

Benötigt jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nein. In der Schweiz ist es im Gegensatz zur europäischen DSGVO für private Unternehmen freiwillig, eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater zu benennen. Nur Bundesbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Person für den Datenschutz zu bestimmen. So bleiben Datenbearbeitungen besser unter Kontrolle und die Kommunikation mit den Behörden wird vereinfacht. Zudem steht intern eine klare Ansprechperson für Datenschutzfragen zur Verfügung.

Datenschutz clever schulen – Risiko im Unternehmen minimieren.

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